Elektronische Ein- und Auszugsmeldungen – Artikel in immobilia Dezember 2013

Verschiedene Kantone verpflichten Vermieter und Logisgeber, den Ein- und Auszug ihrer Mieter der zuständigen Einwohnerkontrolle zu melden. Mit der Einführung eines einheitlichen Datenstandards kann diese Meldung in Zukunft elektronisch erfolgen.